„Moderne Sportstätten 2022“ – Land fördert Sport vor Ort

Düsseldorf, den 18. August 2020. Ein weiterer Sportverein aus Düsseldorf erhält durch das Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ finanzielle Unterstützung.
Der Düsseldorfer CDU-Landtagsabgeordnete Marco Schmitz erklärt dazu: „Gute Nachrichten für alle Sportlerinnen und Sportler des Düsseldorfer Sport-Clubs 1899 e.V. In der aktuellen Förderrunde des Sportstättenförderprogramms „Moderne Sportstätten 2022“ erhält der Verein finanzielle Unterstützung. Damit will der Club die Errichtung einer LED-Beleuchtungsanlage mit Gesamtkosten in Höhe von 26.964 Euro durchführen. Aus dem Sportstättenförderprogramm erhalten sie dazu 18.875 Euro. Mit dem Förderbescheid können die Verantwortlichen des Düsseldorfer Sport-Clubs 1899 e.V. mit den Arbeiten beginnen. Ich freue mich sehr, dass der Sportclub aus meinem Wahlkreis nun die Möglichkeit hat, eine moderne und bedarfsgerechte Sportstätte anzubieten.“
 
Marco Schmitz MdL verdeutlicht: „Mit den nun erteilten Förderentscheidungen können wir unsere Vereine tatkräftig unter die Arme greifen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, einen spürbaren Beitrag zur Modernisierung unserer Sportstätten in Nordrhein-Westfalen zu leisten. Dies ist uns mit diesem Förderprogramm gelungen. Nun können wir den Sanierungsstau deutlich reduzieren. Denn nur wenn Sportstätten auf dem neuesten Stand sind, können die Vereine ihre wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft wahrnehmen. Nachdem in den vergangenen Legislaturperioden unter Rot-Grün die Investitionen in unsere Sportstätten gestockt haben, hat die Landesregierung mit dem Sportstättenförderprogramm ein deutliches Zeichen gesetzt und stärkt so NRW weiterhin als Sportland Nummer 1.“
 
Hintergrund:
Mit „Moderne Sportstätte 2022“ hat die NRW-Koalition das größte Sportförderprogramm aufgelegt, das es je in Nordrhein-Westfalen gegeben hat – Gesamtvolumen: 300 Millionen Euro. Damit sollen die Vereine in Nordrhein-Westfalen eine nachhaltige Modernisierung, Sanierung sowie Um- oder Ersatzneubau ihrer Sportstätten und Sportanlagen durchführen können.