„Moderne Sportstätten 2022“ – Land fördert Sport vor Ort

Düsseldorf, den 14. Juli 2020. Die Rudergemeinschaft des Gymnasiums Gerresheim erhält durch das Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ finanzielle Unterstützung.
Der Düsseldorfer CDU-Landtagsabgeordnete Marco Schmitz betont: „Ich freue mich sehr, dass die Rudergemeinschaft des Gymnasiums Gerresheim durch das größte Sportförderprogramm, das es je in Nordrhein-Westfalen gegeben hat, finanzielle Unterstützung erhält. In der aktuellen Förderrunde bekommt der Verein aus Gerresheim eine Förderung in Höhe von 22.151 Euro. Mit diesem Geld soll die bauliche und energetische Modernisierung der Küche sowie der Schulungsräume im Bootshaus durchgeführt werden. Durch diesen Förderbescheid können die Verantwortlichen des Gymnasiums nun mit den Arbeiten mit Gesamtkosten in Höhe von 31.701 Euro beginnen.“
 
Marco Schmitz MdL verdeutlicht: „Mit dem Sportstättenförderprogramm verfolgen wir unser Ziel, den Vereinen in Nordrhein-Westfalen tatkräftig unter die Arme zu greifen. Ich begrüße es sehr, dass das Gymnasium Gerresheim aus meinem Wahlkreis nun die Möglichkeit hat, seinen Schülerinnen und Schülern eine modernere und bedarfsgerechte Sportstätte anbieten zu können. Ich weiß, wie wichtig es für Vereine ist, dass ihre Sportsstätten auf dem neuesten Stand sind, denn nur so können sie ihre unerlässliche Aufgabe in unserer Gesellschaft übernehmen und Erfolge erzielen. Die Rudergemeinschaft wird ausschließlich durch Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums Gerresheim geleitet und bietet ihnen, neben einem Ausgleich zu ihrem Schulalltag, die Möglichkeit Verantwortung zu übernehmen und eigenständig zu handeln. Durch das Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ kann die großartige Arbeit, die der Verein leistet, weiterhin ausgeübt werden.“

Hintergrund:
Mit „Moderne Sportstätte 2022“ hat die NRW-Koalition das größte Sportförderprogramm aufgelegt, das es je in Nordrhein-Westfalen gegeben hat – Gesamtvolumen: 300 Millionen Euro. Damit sollen die Vereine in Nordrhein-Westfalen eine nachhaltige Modernisierung, Sanierung sowie Um- oder Ersatzneubau ihrer Sportstätten und Sportanlagen durchführen können.