Landeskomando NRW
Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) ist zentraler Bestandteil des Auftrages des Landeskommandos Nordrhein-Westfalen mit oberster Priorität. Grundlage dafür ist Artikel 35 des Grundgesetzes, der die Rechts- und Amtshilfe von Behörden des Bundes und der Länder, insbesondere zur Hilfeleistung bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglückfällen, regelt. Zivil-Militärische Zusammenarbeit erfolgt sowohl innerhalb Deutschlands als auch bei Einsätzen der Bundeswehr im Ausland und schließt die Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen, anderen nicht-staatlichen sowie internationalen Organisationen ausdrücklich ein. Die Zivil-Militärische Zusammenarbeit erfolgt vor Ort durch fünf Bezirks- und 54 Kreisverbindungskommandos (BVK und KVK) auf Ebene der Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreien Städte. Diese Kommandos beraten die zivilen Krisenstäbe der Landkreise, kreisfreien Städte beziehungsweise Regierungsbezirke hinsichtlich Unterstützungsmöglichkeiten der Bundeswehr bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen. Zahlreiche Reservistinnen und Reservisten, vornehmlich ortsansässig konnten bisher, wie zuletzt nach dem Sturm "Ela" in Düsseldorf 2014, ihre Fähigkeiten erfolgreich unter Beweis stellen.
Jedes Verbindungskommando umfasst 12 Dienstposten, so dass in Nordrhein-Westfalen mehr als 700 Reservistinnen und Reservisten dort ihre Aufgaben wahrnehmen. Sie werden durch vier Regionale Planungs- und Unterstützungstrupps (aktive Soldaten des Landeskommandos) unterstützt, die in Münster, Arnsberg, Köln und Mönchengladbach stationiert sind.
Die Verbindungskommandos nehmen im Fall der Hilfeleistung folgende Aufgaben wahr:
Darüber hinaus vertreten sie die Bundeswehr in der Öffentlichkeit, insbesondere in den Regionen, in denen keine aktiven Truppenteile der Bundeswehr präsent sind.
Doch nicht nur den nicht-aktiven Kameraden in den Verbindungskommandos, sondern auch jenen rund 327 Soldaten, die in den drei Kompanien der Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräfte (RSU) beordert werden sollen, gilt die Aufmerksamkeit des Kommandeurs. Ihre Beorderung, Führung, Aus- und Weiterbildung gehört ebenso zu seinen Aufgaben, wie die Wahrnehmung der Aufsicht über die Freiwillige Reservistenarbeit im Bundesland. Unterstützt wird er dabei nicht nur von seinem Stabsoffizier für Reservistenangelegenheiten, sondern auch zahlreichen Mitarbeitern in der Fläche, unter anderen den Feldwebel für Reservistenangelegenheiten (FwRes).
Dem Landeskommando sind darüber hinaus folgende Dienststellen unmittelbar unterstellt: